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Medienmitteilung vom 11. September 2026
Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufernsowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben
Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf dieGefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.
Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbotauf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.



