Gemeindeversammlung Einwohnergemeinde
Hier finden Sie Informationen zu den Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinde.
Versammlungen
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden in der Regel zweimal jährlich (Juni und Dezember) an wechselnden Wochentagen ab 19.30 Uhr im Gemeindesaal in der Kanzlei Jurastrasse 6 oder in der Mehrzwechhalle statt.
Im ersten Halbjahr wird die Rechnung des Vorjahres beschlossen.
Im zweiten Halbjahr wird das Budget des kommenden Jahres und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern beschlossen.
Termine:
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Einladung zur Budget - Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024
Am Mittwoch, 11. Dezember 2024 findet um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle die Gemeindeversammlung mit dem Haupttraktandum Budget 2025 statt.
Traktandum 4 - Budget 2025 (zum herunterladen)
Der Gemeinderat wird wiederum zu aktuellen Themen informieren.
Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden können Sie ab dem 29. November 2024 auch auf der Gemeindeverwaltung in Papierform beziehen.
Protokolle
Hier finden Sie aktuelle und öffentliche Protokolle der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde. Die Protokolle werden unverändert veröffentlicht!
Informationen an die Stimmberechtigten
Die gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungsrechte sind hier in einfacher Form zusammengefasst.
Die Gemeindeversammlung - Informationen an die Stimmberechtigten
Gemeinderat - Führung, Verantwortung und Freude
Gut zu wissen...
Die Gemeindeversammlung ist ein direkt-demokratisches politisches Organ. Es ist das oberste Organ in der Gemeinde. Den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, das Geschehen in der Gemeinde mitzugestalten.
Einen für Sie zusammengefassten Leitfaden finden Sie hier: Informationen an die Stimmberechtigten
Im Gemeindegesetz des Kantons Solothurn sind die vielfältigen Mitwirkungsrechte erläutert, speziell unter Punkt 3.2. 'Ordentliche Gemeindeorgansation'.
Zum Gemeindegesetz des Kantons Solothurn (2023)
In der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Flumenthal sind die Mitwirkungsrechte ebenfalls erwähnt:
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Flumenthal (Juli 2016)
Es lohnt sich, einen Blick in das Gemeindegesetz und in die vielfältigen Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten zu werfen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten sind grossartig, sofern man diese weltweit einzigartigen Möglichkeiten kennt und sich zu nutze machen kann.