Die Sicherheit des Verkehrs, insbesondere die Sicht, die Verkehrssignale, die Beleuchtungsanlagen sowie die Strassentafeln, dürfen nicht durch Bäume, Sträucher und andere Pflanzungen beeinträchtigt werden.
Längs der Strassen und Trottoirs müssen überhängende Äste, Sträucher, Grünhecken und Bepflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Der freie Verkehrsraum erfordert längs der Strassen eine Höhe von
mindestens 4,20. m und längs der Trottoirs 2,50 m.
Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bäume, Sträucher, Grünhecken oder Bepflanzungen so weit zurückgeschnitten
oder gar entfernt werden, dass die freie Übersicht gewährleistet ist.
Grundstückeigentümer werden gebeten, dieser Aufforderung bis zum 26. Juni 2023 Folge zu leisten.
Beachten Sie unser Anliegen als wertvolle Mitarbeit zur Gewährleistung
der Verkehrssicherheit. Besten Dank!
Auskunft gibt die Gemeindeverwaltung - Tel 032 637 35 60
gemeinde@flumenthal.ch