Verwaltung
Das Team der Gemeindeverwaltung:
Finanzverwaltung | jacqueline.fuchs(at)flumenthal.ch |
Gemeindeschreiberin Jacqueline Fuchs | |
Einwohnerkontrolle/AHV-Zweigstelle | |
Sachbearbeiterin Steuern | beatrix.hodel(at)flumenthal.ch
|
Ressortchef | christoph.heiniger(at)flumenthal.ch |
Einwohnergemeinde Flumenthal
Kanzlei, Jurastrasse 6, 4534 Flumenthal
Telefon 032 637 35 60
Fax 032 637 35 65
Email: gemeinde(at)flumenthal.ch
Neuzuzüger
Anmeldung:
Die Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung hat ab Zuzug innert 14 Tagen zu erfolgen. Bei der Anmeldung sind die folgenden Dokumente vorzuweisen:
Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein/Familienausweis, Krankenkassenkarte, Mietvertrag.
Ausländer haben zusätzlich den Pass, den Ausländerausweis und den Arbeitsvertrag vorzuweisen.
Ausländer haben sich innert 8 Tagen anzumelden.
Abmeldung:
Die Abmeldung hat spätestens 14 Tage nach Wegzug persönlich an unserem Schalter zu erfolgen. Dabei ist die Adresse vom neuen Wohnort und der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis mitzubringen. Ausländer haben den Ausländerausweis vorzuweisen.
Adressänderung:.
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen zu melden.
Meldepflicht:
Wir bitten die Wohnungs- und Zimmervermieter, die neuen Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und der Einwohnerkontrolle Flumenthal allfällige Zu- oder Wegzüge zu melden.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Pass und Identitätskarte
Um eine Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung erscheinen. Nehmen Sie ein geeignetes Foto mit (vgl. Fotomustertafel). Die Gebühren für die Identitätskarte sind gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu bezahlen. Die Identitätskarte wird Ihnen direkt an die, auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse zugestellt (z.B. per Einschreiben an Ihre Wohnadresse).
Kombi-Antrag
Den Pass 10 und die Identitätskarte erhalten Sie bei gleichzeitiger Bestellung (Kombi) günstiger.
Achtung: Der Kombiantrag kann nur über das kantonale Ausweiszentrum beantragt werden.
Biometrischer Pass
Der biometrische Pass kann im Ausweiszentrum Solothurn beantragt weden beim
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12
Postfach 132
4501 Solothurn
Tel 032 627 63 70
Fax 032 627 63 71
Hundesteuerbezug - Stichtag jeweils 1. April
Der Einzug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung, welche jeweils im April verschickt wird.
Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April (Stichtag) älter als 3 Monate ist, zu bezahlen.
Pro Hund beträgt die Steuer CHF 120.00. Bei nicht bezahlen der Hundesteuer muss eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Hundehalter/-innen sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind innert 10 Tagen entweder bei der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch , Tel. 0848 777 100, zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.
Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht bedanken wir uns.
Verkauf von KEBAG-Säcken und –Gebührenmarken
Auf der Gemeindeverwaltung können KEBAG-Säcke und –Gebührenmarken gekauft werden.
Wir verfügen über folgende Produkte:
35-Liter Säcke | (1 Rolle = 10 Säcke) | |
60-Liter Säcke | (1 Rolle = 10 Säcke) | |
110-Liter Säcke | (1 Rolle = 10 Säcke) | |
Bündelmarken | max. 10 kg oder max. 60 l | pro Stück oder Bogen à 10 |
Sperrgutmarken | max. 20 kg oder max. 110 l | pro Stück oder Bogen à 10 |
Containerbänder | 240 l (blau) einzeln | |
Containerbänder | 800 l (rot) einzeln |
Während der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 032 637 35 60 oder E-Mail gemeinde(at)flumenthal.ch).
Einwohnergemeinde Flumenthal
Das Verwaltungsteam