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Flumenthal
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Kommission Umwelt & Energie

Die Kommission Umwelt & Energie besteht aus 3 Mitgliedern. Sie kümmert sich unter anderem um eine umweltgerechte Entsorgung und Ansprechpartner für alle Belange der Entsorgung. Weiter befasst sie sich mit Fragen und Themen der Energie.

Kommission Umwelt und Energie

Ressortleitung Gaby Schneeberger, Grubenackerweg 4
078 687 43 11
Ressortleitung StvPascal Fürst, Dorfstrasse 32


Kommission Umwelt & Energie (umweltenergie (at) flumenthal.ch)

Präsidentin
Brigitte Wagner, Schulhausstrasse 5
032 637 32 55
AktuariatGeske Kalbfell, Allmendstr. 39032 637 17 78
Fischer Simon, Allmendstrasse 25
Ersatzvakant


Diverses

Landwirtschaftliche Erhebung Stampfli Reto, Kirchgasse 30 079 455 47 10
KreisförsterStuder Thomas, Känelmoosstr. 29
2545 Selzach
032 641 16 80
079 426 46 32
Jagdaufseher / WildhüterKontakt KAPO Solothurn
117

Abfallkalender

Hier finden Sie den aktuellen Entsorgungsplan der Gemeinde Flumenthal

Abfallkalender 2025

 

Abfallsammelstelle - HauriHof Günsberg

Informationen zum HauriHof - Flyer HauriHof 2025

 

Öffnungszeiten
Mo, Mi & Do - 15.00 Uhr - 18.00 Uhr  /  Sa 08.00 - 12.00 Uhr

 

Grünabfall optimal entsorgen

Hier erfahren Sie, wie Sie Grünabfall optimal entsorgen

Ökologischer Nutzen der Vergärung des Grünabfalls in unserer Gemeinde

Vollzugsbestimmungen für die Feuerungskontrolle ab 2018

 

Am 1. Juli 2018 trat die neue Luftreinhalteverordnung des Kantons Solothurn in Kraft. Dadurch änderten die Abläufe und Bestimmungen für die Feuerungskontrolle.
Neu obliegt die Aufsicht über die Feuerungskontrolle dem Kanton. Verantwortlich dafür ist das Amt für Umwelt (AfU).
Änderungen gibt es auch für die Anlageinhaber: Sie erhalten mehr Selbst­bestimmung und Eigenverantwortung. So sind sie künftig verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen aber dazu die Fachperson selber bestimmen. Als Bedingung gilt: Die ausführende Fachperson muss über eine Zulassung verfügen.

 

Liste zugelassener Fachpersonen - www.so.ch/feuerungskontrolle

 

Neuer Ablauf für die Feuerungskontrolle

Das AfU fordert die Inhaber von Feuerungsanlagen periodisch zur Kontrolle ihrer Anlagen auf - Öl alle zwei Jahre; Gas alle vier Jahre. Die Aufforderung erfolgt jeweils zwischen April und Juni.

 

Nach erfolgter Aufforderung hat der Inhaber ein Jahr Zeit, die Kontrolle einer zugelassenen Fachperson in Auftrag zu geben. Nach der Kontrolle meldet die Fachperson die Messergebnisse über die Webapplikation FEKO dem AfU. Je nach Messergebnis nimmt das AfU weitere Schritte vor.

 

o    Positives Ergebnis: Der Anlageinhaber erhält nach zwei (Heizöl) bzw. vier Jahren (Gas) das nächste Aufgebot.

o    Negatives Ergebnis: Das AfU fordert zur Einregulierung auf oder verschickt innerhalb von 60 Tagen eine Sanierungsverfügung mit entsprechenden Fristen.

 

Gemäss kantonalem Gebührentarif verlangt der Kanton pro Messung / Kontrolle einen administrativen Beitrag von fünf Franken. Die Abrechnung erfolgt über die Fachperson.

 

Das AfU hat auf dem Internet Antworten zu möglichen Fragen zusammengestellt www.so.ch/feuerungskontrolle.