Kommission Umwelt & Energie
Die Kommission Umwelt & Energie besteht aus 3 Mitgliedern. Sie kümmert sich unter anderem um eine umweltgerechte Entsorgung und Ansprechpartner für alle Belange der Entsorgung. Weiter befasst sie sich mit Fragen und Themen der Energie.
Kommission Umwelt und Energie
Ressortleitung | Gaby Schneeberger, Grubenackerweg 4 | 078 687 43 11 |
Ressortleitung Stv | Pascal Fürst, Dorfstrasse 32 | |
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Präsidentin | Brigitte Wagner, Schulhausstrasse 5 | 032 637 32 55 |
Aktuariat | Geske Kalbfell, Allmendstr. 39 | 032 637 17 78 |
Fischer Simon, Allmendstrasse 25 | ||
Ersatz | vakant | |
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Landwirtschaftliche Erhebung | Stampfli Reto, Kirchgasse 30 | 079 455 47 10 |
Kreisförster | Studer Thomas, Känelmoosstr. 29 2545 Selzach | 032 641 16 80 079 426 46 32 |
Jagdaufseher / Wildhüter | Kontakt KAPO Solothurn | 117 |
Abfallkalender
Hier finden Sie den aktuellen Entsorgungsplan der Gemeinde Flumenthal
Abfallsammelstelle - HauriHof Günsberg
Informationen zum HauriHof - Flyer HauriHof 2025
Öffnungszeiten
Mo, Mi & Do - 15.00 Uhr - 18.00 Uhr / Sa 08.00 - 12.00 Uhr
Grünabfall optimal entsorgen
Hier erfahren Sie, wie Sie Grünabfall optimal entsorgen
Ökologischer Nutzen der Vergärung des Grünabfalls in unserer Gemeinde
Vollzugsbestimmungen für die Feuerungskontrolle ab 2018
Am 1. Juli 2018 trat die neue Luftreinhalteverordnung des Kantons Solothurn in Kraft. Dadurch änderten die Abläufe und Bestimmungen für die Feuerungskontrolle.
Neu obliegt die Aufsicht über die Feuerungskontrolle dem Kanton. Verantwortlich dafür ist das Amt für Umwelt (AfU).
Änderungen gibt es auch für die Anlageinhaber: Sie erhalten mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. So sind sie künftig verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen aber dazu die Fachperson selber bestimmen. Als Bedingung gilt: Die ausführende Fachperson muss über eine Zulassung verfügen.
Liste zugelassener Fachpersonen - www.so.ch/feuerungskontrolle
Neuer Ablauf für die Feuerungskontrolle
Das AfU fordert die Inhaber von Feuerungsanlagen periodisch zur Kontrolle ihrer Anlagen auf - Öl alle zwei Jahre; Gas alle vier Jahre. Die Aufforderung erfolgt jeweils zwischen April und Juni.
Nach erfolgter Aufforderung hat der Inhaber ein Jahr Zeit, die Kontrolle einer zugelassenen Fachperson in Auftrag zu geben. Nach der Kontrolle meldet die Fachperson die Messergebnisse über die Webapplikation FEKO dem AfU. Je nach Messergebnis nimmt das AfU weitere Schritte vor.
o Positives Ergebnis: Der Anlageinhaber erhält nach zwei (Heizöl) bzw. vier Jahren (Gas) das nächste Aufgebot.
o Negatives Ergebnis: Das AfU fordert zur Einregulierung auf oder verschickt innerhalb von 60 Tagen eine Sanierungsverfügung mit entsprechenden Fristen.
Gemäss kantonalem Gebührentarif verlangt der Kanton pro Messung / Kontrolle einen administrativen Beitrag von fünf Franken. Die Abrechnung erfolgt über die Fachperson.
Das AfU hat auf dem Internet Antworten zu möglichen Fragen zusammengestellt www.so.ch/feuerungskontrolle.