Baugesuche ab 2. Nov. 2026 elektronisch einreichen
Ab dem 2. November 2026 können Baugesuche in der EG Flumenthal über das elektronische Baubewilligungsverfahren eBau des Kantons Solothurn eingereicht werden.
Über das eBau-Portal können Baugesuche online erfasst, die erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Bearbeitungsstand jederzeit eingesehen werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Bausekretariat Flumenthal gerne zur Verfügung.
Kurzanleitung eBau – EG Flumenthal
Start eBau in Flumenthal: 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Baugesuche in der Einwohnergemeinde Flumenthal nur noch über die elektronische Plattform eBau eingereicht und abgewickelt werden.
1. eBau aufrufen und anmelden
Das eBau-Portal erreichen Sie unter: https://portal-ebau.so.ch
Der Zugang erfolgt über den Online-Schalter des Kantons Solothurn my.so.ch.
Für die Nutzung von eBau benötigen Sie eine persönliche SwissID mit geprüfter Identität (mindestens Identitätsstufe 1). Die SwissID können Sie bei der Einrichtung Ihres Kontos erstellen.
Nach der Anmeldung wählen Sie: «Umwelt und Bauen» → «Baubewilligungsverfahren»
Anschliessend wird das eBau-Portal gestartet.
2. Baugesuch erfassen
In eBau können Sie ein neues Baugesuch erfassen und die erforderlichen Angaben zum Bauvorhaben Schritt für Schritt eingeben. Die notwendigen Unterlagen wie Situationsplan, Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Projektbeschrieb und weitere Nachweise werden elektronisch hochgeladen.
3. Baugesuch einreichen
Sind alle Angaben vollständig und die notwendigen Dokumente hochgeladen, wird das Baugesuch über eBau elektronisch eingereicht. Das Bausekretariat Flumenthal erhält das eingereichte Baugesuch über eBau und startet die Prüfung und Bearbeitung.
Wichtig: Nach der elektronischen Einreichung wird ein Unterschriftenblatt erstellt. Dieses muss von den beteiligten Personen unterschrieben und in einfacher Ausführung per Post beim Bausekretariat Flumenthal eingereicht werden.
4. Prüfung durch das Bausekretariat
Das Bausekretariat prüft insbesondere die Vollständigkeit der Unterlagen, das erforderliche Verfahren sowie notwendige Publikationen, Auflagen und Stellungnahmen von Fachstellen. Fehlende Unterlagen oder notwendige Ergänzungen werden über eBau nachgefordert.
5. Kommunikation über eBau
Die weitere Kommunikation zum Baugesuch erfolgt grundsätzlich über eBau. Bei neuen Informationen oder Mitteilungen wird eine E-Mail-Benachrichtigung versendet.
6. Entscheid
Nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens wird der Entscheid bzw. die Baubewilligung über das entsprechende Verfahren zugestellt.
Fragen?
Bei Fragen zur Einreichung oder zum Baubewilligungsverfahren steht Ihnen das Bausekretariat Flumenthal gerne zur Verfügung.
Neuerungen bei Baugesuchen in Flumenthal
von Gaby Schneeberger
Aufgrund der Komplexität des Baurechts und der Baugesetze arbeiten wir für die Prüfung der Baugesuche mit einem externen Ingenieurbüro zusammen.
Das Bausekretariat im Teilpensum ist die Anlaufstelle und Drehscheibe für die Baugesuche.
Nach der Prüfung und der Stellungnahme durch das externe Ingenieurbüro wird das Baugesuch öffentlich aufgelegt und im Anzeiger publiziert. Baugesuchsverfahren ohne Publikation sind nur noch bei sehr kleinen Vorhaben und mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer aller relevanten Nachbargrundstücke möglich.
Erfolgt nach der öffentlichen Auflage keine Einsprache, kann das Bausekretariat die Baubewilligung ausstellen. Die Rechnung für die Bearbeitung des Gesuches wird gemäss Gebührenreglement, das auf unserer Webseite aufgeschaltet ist, erstellt. Für unvollständige Baugesuche können für den Gesuchsteller Mehrkosten anfallen.
Für eine Solaranlage benötigen wir das Meldeformular, das ebenfalls auf der Webseite aufgeschaltet ist. Nach der Prüfung wird es der örtlichen Feuerwehr und der Solothurnischen Gebäudeversicherung zur Kenntnisnahme zugestellt. Die entsprechende Gebühr von aktuell CHF 100.- wird dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt.
