Bau- und Werkkommission
Die Bau- und Werkkommission kümmert sich um private Bauvorhaben, indem sie Baugesuche einfordert, prüft, Verfahren mit weiteren Stellen koordiniert und Bewilligungen ausstellt, im weiteren Sinn auch, indem sie Bauland ein- oder umzont.
Andererseits ist sie auch verantwortlich für die öffentlichen Bauten, Schulhaus, Kanzlei, Strassen, Wasser- und Abwasserleitungen.
Die primäre Ansprechstelle ist das Bausekretariat.
Bau- und Werkkommission
Ressortleitung
| Pascal Fürst
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| Ressortleitung Stv. | Christoph Heiniger Rüttistrasse 36 | 079 358 46 69 |
| Baugesuche | ||
| Bauland | bauland(at)flumenthal.ch | |
Die Adressen bwk(at)flumenthal.ch. und. baugesuche(at)flumenthal.ch sind nicht mehr gültig!
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Bau- und Werkkommission | ||
| Bausekretariat | Gaby Schneeberger Jurastrasse 6 bausekretariat(at)flumenthal.ch | Tel 032 637 35 60 Fax 032 637 35 65 |
| Mitglieder | Burri Daniel, Lättacher 20 | |
| Röthlisberger David, Rüttistrasse 5 | bauland(at)flumenthal.ch | |
| Stampfli Thomas, Lättacker 12 | ||
| Vejseli Ramazan, Jurastrasse 5 | ||
| Peier Patrick, Rötistrasse 12 | ||
Ersatz | Bettschen Cédric, Schmittenweg 3 | |
Wegmacher / Brunnmeister | Francesco Mariconda, Höflisgasse 6 F | 076 761 44 12 |
| Brunnmeister Stv. | Schnider Hansjörg, Länggasse 4 | 079 321 91 29 |
| Winterdienst | Francesco Mariconda, Höflisgasse 6 F | 076 761 44 12 |
| Stampfli Reto, Kirchgasse 20 | 079 455 47 10 | |
| Steffen Werner, Werkstrasse 35 | 032 637 16 87 | |
| Hauswart Schulhaus und Werkgebäude | Stefan Feier, Rüttistrasse 13 | 032 637 35 12 079 769 32 61 |
| Vorstandmitglied | von Bergen Rudolf, Hubelweg 32 | |
| Delegierte | Röthlisberger David, Rüttistrasse 5 | |
| Vorstandsmitglied | Flückiger Max, Kirchgasse 5 | |
| Delegierte | Röthlisberger David, Rüttistrasse 5 | |
| von Bergen Rudolf, Hubelweg 32 | ||
| Ersatzdelegierter | ||
Unter Reglemente und Formulare finden Sie sachdienliche Unterlagen.
Neuerungen bei Baugesuchen in Flumenthal
von Gaby Schneeberger
Aufgrund der hohen Komplexität des Baurechts und der Baugesetze arbeiten wir für die Prüfung der Baugesuche mit einem externen Ingenieurbüro zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich in den letzten Jahren enorm und laufend weiterentwickelt und verändert und es braucht zunehmend spezifisches Fachwissen, um sogar einfachere Bauvorhaben korrekt zu beurteilen.
Das Bausekretariat im Teilpensum ist die Anlaufstelle und Drehscheibe für die Baugesuche.
Nach der Prüfung und der Stellungnahme durch das externen Ingenieurbüro wird das Baugesuch öffentlich aufgelegt und im Anzeiger publiziert. Baugesuchsverfahren ohne Publikation sind nur noch bei sehr kleinen Vorhaben und mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer aller relevanten Nachbargrundstücke möglich.
Erfolgt nach der öffentlichen Auflage keine Einsprache, kann das Bausekretariat die Baubewilligung ausstellen. Die Rechnung für die Bearbeitung des Gesuches wird gemäss Gebührenreglement, das auf unserer Webseite aufgeschaltet ist, erstellt. Für unvollständige Baugesuche können für den Gesuchsteller Mehrkosten anfallen.
Für eine Solaranlage benötigen wir das Meldeformular, das ebenfalls auf der Webseite aufgeschaltet ist. Nach der Prüfung wird es der örtlichen Feuerwehr und der Solothurnischen Gebäudeversicherung zur Kenntnisnahme zugestellt. Die entsprechende Gebühr von aktuell CHF 100.- wird dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt.
